Meldezettel online ausfüllen – Meldebestätigung online anfordern

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💫 Meldezettel online ausfüllen

 

Neue Wohnung? Keinen Meldezettel parat? 

Kein Problem – ich habe einen für dich!

🧐 Ich habe den Meldezettel ausgefüllt, was nun?

 

Du hast den Meldezettel mit einer An-, Ab- oder Ummeldung ausgefüllt…

-> Next Step: Meldezettel an das Magistrat abschicken!

Dazu brauchst du folgende Unterlagen 

  1. Den Meldezettel-Antrag, den du soeben ausgefüllt hast
  2. Ein Ausweisdokument (Reisepass, Lichtbildausweis) + Geburtsurkunde bei erstmaliger Anmeldung 
  3. Mietvertrag oder Grundbuchauszug oder Kaufvertrag

Nutze hierfür folgendes Formular:


Lade jetzt folgendes einzeln in .pdf oder .jpg oder .png hoch:



1. Meldezettel-Antrag


2. Ausweisdokument und/oder Geburtsurkunde



3. Mietvertrag oder Grundbuchauszug oder Kaufvertrag


Wähle noch den zuständigen Bezirk aus und sende den Meldezettel-Antrag ab:




📜 DU brauchst eine Meldebestätigung vom Magistrat?

Kein Problem. Falls du die Schritte davor erledigt hast, erhältst du automatisch vom Magistrat ein E-Mail mit einer Meldebestätigung kostenlos.

Falls du einfach nur eine Meldebestätigung für dich persönlich oder für eine Behörde, Schule oder Dritte brauchst, musst du beim Magistrat dafür zahlen.

 

Ich brauche die Meldebestätigung für private Zwecke

Falls du die Meldeauskunft für DICH brauchst, kannst du das unter diesen Link online beim digitalen Amt machen. Du brauchst dafür eine Bürgerkarte oder Handysignatur und eine Online-Zahlungsmöglichkeit wie Kreditkarte oder eps usw…

Kosten: Du zahlst für private Zwecke 3 € Verwaltungsabgabe und 14,30 € Zeugnisgebühr für die Meldebestätigung. Somit insgesamt 17,30 €.

Es kommt auch drauf an, ob die Meldebestätigung aus dem örtlichen Melderegister oder dem zentralen Melderegister kommt.

 

Örtliches Melderegister: Falls du vor dem 1. März 2002 in Österreich gemeldet bist.

Im Örtlichen Melderegister sind alle in der jeweiligen Gemeinde gemeldeten Personen mit den Adressen des jeweiligen Gemeindegebietes erfasst. Bis zur Einführung des Zentralen Melderegisters waren alle Gemeinden selbstständig für ihr Meldewesen zuständig.

Zentrales Melderegister: Falls du ab dem 1. März 2002 in Österreich gemeldet bist. 

Im Zentralen Melderegister werden seit 1. März 2002 alle in Österreich gemeldeten Personen erfasst. Jeder Person werden bundesweit alle ihre Wohnsitze zugeordnet, egal ob es sich um Hauptwohnsitze oder weitere Wohnsitze (Neben- oder Zweitwohnsitze) handelt. Jede Person hat ihre persönliche ZMR-Zahl. Sie steht auf der Meldebestätigung, ist im Zentralen Melderegister gespeichert und begleitet die Bürgerin beziehungsweise den Bürger bei allen weiteren An-, Ab- und Ummeldungen.

 

Ich brauche die Meldebestätigung für Behörde, Versicherung, Bank, Unternehmen, Verein odgl.

Hierfür kannst du ebenso diesen Link verwenden. 

Kosten: Du zahlst für diesen Zweck nur 3 € Verwaltungsabgabe.

 

Ich möchte mich online beim digitalen Amt mit Bürgerkarte/Handysignatur ummelden

Gehe hierzu auf diesen Link (hier klicken) und klicke auf „Hauptwohnsitz ändern“ , melde dich an und folge den weiteren Schritten bzw. Anweisungen.

Tipp: Du kannst hierzu auch das PDF-Dokument am Anfang dieser Seite verwenden. Danach folge Schritt 2 auf dieser Seite und sende die Ummeldung direkt an das Magistrat kostenlos über diese Webseite.

 

Hier noch der Link zur Magistratabteilung 62: Hier klicken!

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Im Zentralen Melderegister werden seit 1. März 2002 alle in Österreich gemeldeten Personen erfasst. Jeder Person werden bundesweit alle ihre Wohnsitze zugeordnet, egal ob es sich um Hauptwohnsitze oder weitere Wohnsitze (Neben- oder Zweitwohnsitze) handelt. Jede Person hat ihre persönliche ZMR-Zahl. Sie steht auf der Meldebestätigung, ist im Zentralen Melderegister gespeichert und begleitet die Bürgerin beziehungsweise den Bürger bei allen weiteren An-, Ab- und Ummeldungen.

Zentrales Melderegister: Falls du ab dem 1. März 2002 in Österreich gemeldet bist. 

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